Heizöltank Prüfung gemäß AwSV
Die Knöppler GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die fachgerechte Überprüfung und Wartung von Öltanks gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geht. Unsere qualifizierten Experten führen alle erforderlichen Prüfungen durch, um die Sicherheit Ihrer Tankanlagen zu gewährleisten und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen.
Warum ist die Überprüfung nach AwSV so wichtig?
Die AwSV verpflichtet Betreiber von Anlagen, die wassergefährdende Stoffe wie Heizöl oder Dieselkraftstoff lagern, zu regelmäßigen Inspektionen und Wartungsmaßnahmen. Ziel ist es, Umweltschäden durch Leckagen oder andere Störungen zu verhindern. Die regelmäßige Überprüfung des Öltanks schützt nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihre Investitionen und sorgt dafür, dass Ihre Tankanlage sicher und funktionsfähig bleibt.
Unsere Leistungen:
- Inspektion der Öltanks: Wir überprüfen die Integrität Ihrer Tankanlage, einschließlich Tankwände, Füllleitungen und Sicherheitsventile.
- Leckschutzeinrichtungen: Kontrolle der Leckschutzsysteme, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für das Grundwasser besteht.
- Überprüfung der Korrosionsschutzmaßnahmen: Unsere Experten stellen sicher, dass Ihre Tankanlage vor Korrosion geschützt ist, um die Lebensdauer zu verlängern und Risiken zu minimieren.
- Dokumentation und Prüfberichte: Nach jeder Inspektion erhalten Sie von uns einen detaillierten Prüfbericht, der alle relevanten Ergebnisse dokumentiert und Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden dient.
- Beratung und Nachbesserung: Sollten wir Mängel oder Defizite feststellen, beraten wir Sie umfassend und bieten Lösungen zur Behebung der Probleme.
Mit der Knöppler GmbH als Partner können Sie sicher sein, dass Ihre Öltankanlagen gemäß den geltenden Vorschriften überprüft werden und Sie alle Auflagen der AwSV einhalten.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung oder einen Termin zur Überprüfung Ihrer Öltanks!
Verordnung
Seit dem 01.08.2017 gilt die bundeseinheitliche Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die die bisherigen Regelungen der Bundesländer (VAwS) ersetzt hat. Die aktuellen Vorgaben zur Prüfung von Heizöltankanlagen sind in den Anlagen 5 und 6 der AwSV festgelegt.
Prüfzeitpunkte und Prüfintervalle für Anlagen, die sich außerhalb von Schutzgebieten sowie festgelegten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten befinden
Heizöltank Größe | Oberirdische Tankanlage einschließlich Kellertank | Unterirdische Tankanlage |
---|---|---|
bis 1.000 Liter | ✓ keine Prüfung vorgeschrieben | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre bei Stilllegung |
1001 Liter bis 10.000 Liter | ⚠ vor Inbetriebnahme | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre bei Stilllegung |
über 10.000 Liter | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre bei Stilllegung | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre bei Stilllegung |
Prüfzeitpunkte und Prüfzeitintervalle für Anlagen innerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten
Heizöltank Größe | Oberirdische Tankanlage einschließlich Kellertank | Unterirdische Tankanlage |
---|---|---|
bis 1.000 Liter | ✓ keine Prüfung vorgeschrieben | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 2,5 Jahre bei Stilllegung |
1001 Liter bis 10.000 Liter | ⚠ vor Inbetriebnahme bei Stilllegung | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 2,5 Jahre bei Stilllegung |
über 10.000 Liter | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre bei Stilllegung | ⚠ vor Inbetriebnahme wiederkehrend alle 2,5 Jahre bei Stilllegung |
Heizöltankanlagen umfassen Tanks zur Lagerung von Heizöl sowie die dazugehörigen Rohrleitungen bis zum Brenner. Diese Anlagen unterliegen strengen Vorschriften und müssen regelmäßig von amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft werden.
Die Prüfpflicht für Betreiber ist in § 46 AwSV festgelegt, wonach Betreiber verpflichtet sind, ihre Heizöltanks durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Nur qualifizierte Fachkräfte dürfen diese Prüfungen gemäß § 47 AwSV durchführen.